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Immigration · für HR und Global Mobility

Ihre Arbeitsbewilligungen in der Schweiz, vom ersten bis zum hundertsten Dossier.

Wir bereiten die Bewilligungsgesuche Ihrer Mitarbeitenden vor, reichen sie bei den kantonalen und eidgenössischen Behörden ein und verfolgen sie, in der ganzen Schweiz. Sie behalten den Überblick, wir führen das Verfahren.

Moderne Verwaltungsarchitektur in der Schweiz
Unsere Leistungen

Alle Verfahren, ein einziger Partner.

Jedes Mandat beginnt mit einer Machbarkeitsanalyse. Danach übernehmen wir das ganze Verfahren oder einzelne Teile, je nach Ihrer Organisation.

Bewilligungen EU / EFTA

Bewilligungen L, B und G mit Schweizer Vertrag, Stellen- oder Kantonswechsel, Verlängerungen. In Genf kann Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter ab Einreichung des Gesuchs beginnen.

Der Bewilligungsguide →

Drittstaatsangehörige

Stellenmeldung, Suchnachweise, Begründungsschreiben des Arbeitgebers, Dossier für OCIRT und SEM. Hier macht unsere Erfahrung den Unterschied.

Einen Fall testen →

Konzerninterne Transfers

Kader und Spezialisten aus einer Konzerngesellschaft: vereinfachtes Verfahren, Bewilligung B, koordinierter Zeitplan.

Entsendung und Meldeverfahren 90 Tage

Meldung über easyGov, Bewilligungen über 90 Tage, Einhaltung von EntsG und GAV, geprüfte Entsendeschreiben.

Das Meldeverfahren verstehen →

Internationale Organisationen

Legitimationskarten des EDA, Ausweis Ci für Ehepartner und Kinder, Übergänge am Ende des Einsatzes.

Familie, Verlängerungen, Bewilligung C

Familiennachzug, Verlängerungen im Abonnement, Wechsel zur Niederlassungsbewilligung C, Abmeldungen. Geschäftsvisa und Visa D.

Unser Einstiegsangebot

Die Machbarkeitsanalyse: Sie wissen Bescheid, bevor Sie unterzeichnen.

Bevor Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten aus einem Drittstaat ein Angebot machen, wollen Sie wissen, ob die Bewilligung realistisch ist, wie lange es dauert und zu welchen Bedingungen. Wir sagen es Ihnen schriftlich.

  • Mit oder ohne bereits identifizierte Person
  • Nationalität, Stelle, Lohn, Familie, Kontingente und aktuelle Bearbeitungsfristen der Behörden
  • Die erkannten Risiken und wie man sie angeht
  • Wird von Ihrem Honorar abgezogen, wenn Sie uns das Dossier anvertrauen
Was Sie erhalten

Eine klare Notiz, innert weniger Arbeitstage.

  1. 1
    Der empfohlene WegBewilligungsart, zuständiger Kanton, Verfahren
  2. 2
    Die Liste der Unterlagenmassgeschneidert, mit den sofort zu veranlassenden Apostillen
  3. 3
    Eine realistische Fristgestützt auf die aktuellen Bearbeitungsfristen der Behörden
  4. 4
    Die Risiken und GegenmassnahmenLohn, Qualifikationen, Kontingent, Vorgeschichte
Vorgehen

Fünf Schritte, ein gemeinsamer Zeitplan.

Ihr HR weiss jederzeit, wo jedes Dossier steht und was noch zu tun ist.

  1. Briefing

    Profil, Stelle, Lohn, Ankunftsdatum, Familie: Wir erfassen das Wesentliche in 30 Minuten.

  2. Machbarkeit

    Weg, Unterlagen, Frist, Risiken: Sie geben vor jeder Einreichung Ihr OK.

  3. Dossier und Gesuch

    Wir stellen das Dossier zusammen und reichen es mit Vollmacht bei der zuständigen Behörde ein.

  4. Begleitung

    Nachfassen, Rückfragen der Behörden, Zustimmung des Bundes: Wir begleiten bis zum Entscheid.

  5. Ankunft und Nachbetreuung

    Anmeldung, Biometrie, Aushändigung der Bewilligung, danach Überwachung der Fristen.

Komplexe Fälle

Schwierige Dossiers sind unser Alltag.

Knappe Kontingente, GAV-pflichtige Entsendungen, späterer Familiennachzug, Kantonswechsel: Solche Situationen lösen wir.

Ein Ingenieur aus einem Drittstaat, rekrutiert von einem Genfer KMU

Dokumentierte Suche, Begründungsschreiben des Arbeitgebers, Prüfung der orts- und branchenüblichen Löhne: Wir bereiten das Dossier für das OCIRT (kantonales Arbeitsamt) und danach für das SEM vor.

AIG Art. 21 bis 23 · kantonales Kontingent

Sechs Kaderleute aus dem Ausland in einem Quartal transferiert

Konzerninterner Transfer, koordinierte Gesuche und gemeinsamer Zeitplan für HR. Ein einziges Reporting für die ganze Gruppe.

Konzerninterner Transfer · Bewilligung B

Eine britische Beraterin, für sechs Monate entsandt

Kontingent Vereinigtes Königreich, Lohnbedingungen nach EntsG, konformes Entsendeschreiben: Der Einsatz beginnt zum geplanten Datum.

UK-Kontingent 2026 · EntsG

Ein europäischer Mitarbeiter mit Ehepartnerin aus einem Drittstaat

Familiennachzug gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, gleichzeitiges Gesuch oder spätere Einreise der Familie.

FZA · Familiennachzug

Ein Grenzgänger aus Frankreich mit Drittstaatsnationalität

Bewilligung G unter Bedingungen möglich: dauerhafter Aufenthaltstitel in Frankreich, Wohnsitz in der Grenzzone seit 6 Monaten, Inländervorrang.

AIG Art. 25 · Bewilligung G

Eine Fusion von Gesellschaften, die 40 Bewilligungen betrifft

Änderung der Firmenbezeichnung, Schreiben an die Behörden, Aktualisierung jeder Bewilligung ohne Arbeitsunterbruch.

Stellenwechsel · OCIRT
Für Ihre HR-Teams

Weniger Aufwand für Sie, mehr Transparenz.

Wir werden zur Immigrations-Ansprechstelle Ihrer Mitarbeitenden. Ihre Teams entscheiden, ohne das Verfahren selbst zu führen.

Eine Bezugsperson für die Mitarbeitenden

Fragen gehen direkt an die zuständige Beraterin oder den zuständigen Berater, auf Französisch, Englisch oder Deutsch.

Amtliche Gebühren zum effektiven Betrag

Gebühren werden vorgeschossen und unverändert weiterverrechnet, ohne Aufschlag.

Geschützte Daten

Plattform mit Hosting in der EU, rollenbasierter Zugriff, konform mit dem revDSG.

Die ganze Schweiz

Genf, Waadt und Zürich im Alltag, die übrigen Kantone auf Anfrage.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Immigration

Alle Fragen →
Können wir Drittstaatsangehörige (ausserhalb EU/EFTA) in der Schweiz anstellen?

Ja, unter Bedingungen. Die Stelle muss qualifiziert sein, der Lohn orts- und branchenüblich, und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeignete Person aus der Schweiz oder der EU gefunden wurde (Inländervorrang). Zudem muss ein Kontingent verfügbar sein. Wir beginnen immer mit einer Machbarkeitsanalyse.

Quelle : SEM – Drittstaaten ↗
Wie lange dauert eine Bewilligung für Drittstaatsangehörige in Genf?

Rechnen Sie mit rund 3 Monaten zwischen Start und Stellenantritt: Stellenmeldung, kantonale Prüfung, Zustimmung des SEM (6 bis 8 Wochen), dann Visum (etwa eine Woche). Das Dossier sollte ab Vertragsunterzeichnung lanciert werden.

Kann eine europäische Mitarbeiterin vor Erhalt der Bewilligung beginnen?

In Genf ja. Sie kann beginnen, sobald das vollständige Gesuch eingereicht ist, spätestens am Vortag des ersten Arbeitstags. Der Ausweis folgt danach, nach dem Biometrie-Termin.

Welche Bewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige?

L für einen Vertrag von 3 Monaten bis unter einem Jahr, B für einen Vertrag von einem Jahr oder länger oder unbefristet, G für Grenzgänger. Es gibt weder Kontingent noch Arbeitsmarktprüfung, aber kantonale Mindestlöhne und GAV gelten.

Wer reicht das Bewilligungsgesuch ein?

In Genf der Arbeitgeber oder seine bevollmächtigte Vertretung: Das ist unsere Rolle. In den meisten anderen Kantonen meldet sich die europäische Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst bei der Gemeinde an, innert 14 Tagen nach der Ankunft und vor Arbeitsbeginn.

Was umfasst eine Machbarkeitsanalyse?

Den empfohlenen Weg (Bewilligungsart, Kanton, Verfahren), die massgeschneiderte Liste der Unterlagen, eine realistische Frist und die erkannten Risiken samt Gegenmassnahmen. Wir berücksichtigen Nationalität, Stelle, Lohn, Familie, Kontingente und die aktuellen Bearbeitungsfristen der Behörden.

Machbarkeitsanalyse

Sie rekrutieren ausserhalb der Schweiz? Sprechen wir vor der Vertragsunterzeichnung.

In 30 Minuten nennt Ihnen eine Fachperson den Bewilligungsweg, die nötigen Unterlagen und eine realistische Frist. Antwort innert 24 Arbeitsstunden.

+41 22 886 01 23 · info@hr-relocation.comMontag – Freitag, 8.30 – 17.30 Uhr