Immigration und Relocation · Genf, seit 1994

Bewilligungen, die andere als zu komplex einstufen, sind unser Beruf.

Wir betreuen die Arbeitsbewilligungen Ihrer internationalen Mitarbeitenden in der Schweiz, von der Machbarkeitsanalyse bis zur Verlängerung. Drittstaatsangehörige, Entsendungen, konzerninterne Transfers: Sie wissen Bescheid, bevor Sie unterzeichnen.

30+ Jahre in GenfAlle Kantone FR · EN · DEEuRA Europäischer Verband der Relocation-Unternehmen

Können wir diese Person in der Schweiz anstellen?

Regeln geprüft · Nov. 2026
Anspruchsvoller Fall

Bewilligung B für Drittstaaten (kontingentiert)

Für Drittstaatsangehörige ist die Zulassung die Ausnahme. Nötig sind ein gesamtwirtschaftliches Interesse, keine geeignete Person aus der Schweiz oder der EU, ein orts- und branchenüblicher Lohn, hohe Qualifikationen und ein verfügbares Kontingent. Ein konzerninterner Transfer kann das Verfahren vereinfachen.

  1. 1
    MachbarkeitsanalyseWeg, Risiken und realistische Frist, vor der Unterzeichnung
  2. 2
    Stellenmeldung und dokumentierte SucheJob-Room, Netzwerke, in der Schweiz und der EU
  3. 3
    ArbeitgeberdossierBegründungsschreiben, Lebenslauf, apostillierte Diplome, unterzeichneter Vertrag

+ 3 weitere Schritte im vollständigen Tool

Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Prüfung des Dossiers. Dieses Tool speichert keine Daten.

In einer Minute

Die Rekrutierung ist erledigt. Die Ankunft in der Schweiz übernehmen wir.

Arbeitsbewilligung, Wohnung, Schule, Bank: Sehen Sie, wie eine einzige Ansprechperson Ihre Mitarbeitenden bis zur Schlüsselübergabe begleitet.

Englisch gesprochen, mit deutschen Untertiteln.

Komplexe Fälle

Was wir jede Woche bearbeiten.

Einige typische Situationen, die uns HR-Kunden anvertrauen. Ist Ihr Fall nicht dabei, ist genau jetzt der richtige Moment für einen Anruf.

Ein Ingenieur aus einem Drittstaat, rekrutiert von einem Genfer KMU

Dokumentierte Suche, Begründungsschreiben des Arbeitgebers, Prüfung der orts- und branchenüblichen Löhne: Wir bereiten das Dossier für das OCIRT (kantonales Arbeitsamt) und danach für das SEM vor.

AIG Art. 21 bis 23 · kantonales Kontingent

Sechs Kaderleute aus dem Ausland in einem Quartal transferiert

Konzerninterner Transfer, koordinierte Gesuche und gemeinsamer Zeitplan für HR. Ein einziges Reporting für die ganze Gruppe.

Konzerninterner Transfer · Bewilligung B

Eine britische Beraterin, für sechs Monate entsandt

Kontingent Vereinigtes Königreich, Lohnbedingungen nach EntsG, konformes Entsendeschreiben: Der Einsatz beginnt zum geplanten Datum.

UK-Kontingent 2026 · EntsG

Ein europäischer Mitarbeiter mit Ehepartnerin aus einem Drittstaat

Familiennachzug gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen, gleichzeitiges Gesuch oder spätere Einreise der Familie.

FZA · Familiennachzug

Ein Grenzgänger aus Frankreich mit Drittstaatsnationalität

Bewilligung G unter Bedingungen möglich: dauerhafter Aufenthaltstitel in Frankreich, Wohnsitz in der Grenzzone seit 6 Monaten, Inländervorrang.

AIG Art. 25 · Bewilligung G

Eine Fusion von Gesellschaften, die 40 Bewilligungen betrifft

Änderung der Firmenbezeichnung, Schreiben an die Behörden, Aktualisierung jeder Bewilligung ohne Arbeitsunterbruch.

Stellenwechsel · OCIRT
Alle unsere Immigrationsleistungen →
Kapazität

Ein Dossier oder fünfzig, derselbe Anspruch.

Unternehmen vertrauen uns mehrere Dutzend Dossiers pro Jahr an. Internationale Relocation-Firmen und Employers of Record (EoR) übergeben uns ihre Schweizer Dossiers.

30+Jahre Erfahrung in internationaler Mobilität in Genf
26Kantone abgedeckt, auf Französisch, Englisch und Deutsch
500+Relocations pro Jahr: unsere Betreuungskapazität
24 hAntwortfrist (Arbeitstage) auf jede Anfrage

Eine Ansprechperson, eine Stellvertretung

Eine Beraterin oder ein Berater betreut Ihr Dossier von Anfang bis Ende, mit eingearbeiteter Stellvertretung. Ihre Mitarbeitenden haben eine einzige Bezugsperson.

Reporting an Ihr HR

Online-Zugang, um jedes Dossier in Echtzeit zu verfolgen, mit rollenbasierten Zugriffsrechten. Auf Wunsch ein Dossierstatus wöchentlich oder monatlich.

Verlängerungen im Abonnement

Zentrale Überwachung aller Bewilligungen, Fristwarnungen und frühzeitige Gesuche. Keine unerwartet abgelaufenen Bewilligungen mehr.

Referenzen

Anspruchsvolle Branchen vertrauen uns.

Wir begleiten multinationale Konzerne, KMU und internationale Organisationen sowie Relocation-Firmen, die uns ihre Schweizer Dossiers anvertrauen.

  • Uhren und Luxus · Genfer Manufakturen und internationale Gruppen
  • Pharma und Medtech · Transfers von Kader und Spezialisten
  • Banken und Vermögensverwaltung · mehrjährige Zusammenarbeit
  • Rohstoffhandel und Inspektion · Drittstaatsprofile, häufige Mobilität
  • Tech und Software · schnelles Wachstum, weltweite Rekrutierung
  • Internationale Organisationen · Legitimationskarten, Ausweis Ci

Logos und Kundennamen werden nur mit schriftlicher Zustimmung angezeigt.

Kundenstimme

«Die Wohnungssuche hat unseren Umzug stark erleichtert. Von der temporären bis zur festen Wohnung lief alles reibungslos und effizient.»

Google-Bewertung, 2025, Isabelle M.

Das Team

Fachleute, die die Behörden beim Namen kennen.

Ehemaliger Präsident von SARA, ehemaliges Board-Mitglied von EuRA, ehemaliger Personalchef eines globalen Konzerns: Unser Team bringt zusammen über 150 Jahre Erfahrung mit.

Pierre JéronimoPierre JéronimoManaging Partner · ehemaliger Präsident von SARA, ehemaliges Board-Mitglied von EuRA30 Jahre Erfahrung
Lucas Alves de MeloLucas Alves de MeloManaging Partner · Spezialist für Immigration und Relocation, Referent EuRA 20268 Jahre Erfahrung
Anne-Laure TeroniAnne-Laure TeroniRelocation-Beraterin22 Jahre Erfahrung
Léonore ReverdinLéonore ReverdinRelocation-Beraterin · Kanton Waadt17 Jahre Erfahrung
Bettina Diana SturzeneggerBettina Diana SturzeneggerRelocation-Beraterin · Zürich9 Jahre Erfahrung
Das ganze Team kennenlernen →
Häufige Fragen

Die Fragen von HR, mit präzisen Antworten.

Fristen, Kontingente, Entsendung, Familiennachzug: das Wichtigste in wenigen Zeilen.

Alle Fragen →
Können wir Drittstaatsangehörige (ausserhalb EU/EFTA) in der Schweiz anstellen?

Ja, unter Bedingungen. Die Stelle muss qualifiziert sein, der Lohn orts- und branchenüblich, und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeignete Person aus der Schweiz oder der EU gefunden wurde (Inländervorrang). Zudem muss ein Kontingent verfügbar sein. Wir beginnen immer mit einer Machbarkeitsanalyse.

Quelle : SEM – Drittstaaten ↗
Wie lange dauert eine Bewilligung für Drittstaatsangehörige in Genf?

Rechnen Sie mit rund 3 Monaten zwischen Start und Stellenantritt: Stellenmeldung, kantonale Prüfung, Zustimmung des SEM (6 bis 8 Wochen), dann Visum (etwa eine Woche). Das Dossier sollte ab Vertragsunterzeichnung lanciert werden.

Kann eine europäische Mitarbeiterin vor Erhalt der Bewilligung beginnen?

In Genf ja. Sie kann beginnen, sobald das vollständige Gesuch eingereicht ist, spätestens am Vortag des ersten Arbeitstags. Der Ausweis folgt danach, nach dem Biometrie-Termin.

Welche Bewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige?

L für einen Vertrag von 3 Monaten bis unter einem Jahr, B für einen Vertrag von einem Jahr oder länger oder unbefristet, G für Grenzgänger. Es gibt weder Kontingent noch Arbeitsmarktprüfung, aber kantonale Mindestlöhne und GAV gelten.

Wer reicht das Bewilligungsgesuch ein?

In Genf der Arbeitgeber oder seine bevollmächtigte Vertretung: Das ist unsere Rolle. In den meisten anderen Kantonen meldet sich die europäische Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter selbst bei der Gemeinde an, innert 14 Tagen nach der Ankunft und vor Arbeitsbeginn.

Machbarkeitsanalyse

Sie rekrutieren ausserhalb der Schweiz? Sprechen wir vor der Vertragsunterzeichnung.

In 30 Minuten nennt Ihnen eine Fachperson den Bewilligungsweg, die nötigen Unterlagen und eine realistische Frist. Antwort innert 24 Arbeitsstunden.

+41 22 886 01 23 · info@hr-relocation.comMontag – Freitag, 8.30 – 17.30 Uhr